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Kundmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde vor der Landwirtschaftskammerwahl

Wappen der Gemeinde Weißensee

Anlässlich der Wahl in die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer am 25. Oktober 2026 wird gemäß § 42 Abs. 3 der Landwirtschaftskammerwahlordnung verlautbart:

 

1) Wahllokal und dazugehörige Verbotszone:

Weissensee Haus, Techendorf 78, 9762 Weissensee - 100 m Verbotszone

 

2) Wahlzeit am 25. Oktober 2026:

08.00 - 10.00 Uhr

 

3) Vorzeitiger Wahltag: Eine vorgezogene Stimmabgabe ist ausschließlich am Freitag, den 16.10.2026, von 10.00-12.00 Uhr im Weissensee Haus, 1. Stock in Techendorf 78 möglich.

 

Näheres entnehmen Sie bitte dem PDF.

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