Kundmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde vor der Landwirtschaftskammerwahl
Anlässlich der Wahl in die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer am 25. Oktober 2026 wird gemäß § 42 Abs. 3 der Landwirtschaftskammerwahlordnung verlautbart:
1) Wahllokal und dazugehörige Verbotszone:
Weissensee Haus, Techendorf 78, 9762 Weissensee - 100 m Verbotszone
2) Wahlzeit am 25. Oktober 2026:
08.00 - 10.00 Uhr
3) Vorzeitiger Wahltag: Eine vorgezogene Stimmabgabe ist ausschließlich am Freitag, den 16.10.2026, von 10.00-12.00 Uhr im Weissensee Haus, 1. Stock in Techendorf 78 möglich.
Näheres entnehmen Sie bitte dem PDF.
Dokumente
- Kundmachung Wahlzeit LW.pdf Dateigröße: 783 KB