STANDESAMT

 
Heiraten am Weißensee

Ihr schönster Tag im Leben – für standesamtliche Trauungen wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Standesbeamten

 

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Standesamt

DI Herbert Bernkopf
04713 2030-15

E-MAIL

Sekretariat, Meldeamt, Standesamt

 
Hauptverantwortlicher

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Amtsleitung

Andreas Müller
04713 2030-17

E-MAIL

Amtsleitung, Bauamt

 

Nicht nur für das Brautpaar, auch für die Standesbeamten ist die Eheschließung ein besonderes Ereignis, das sie mit Ihnen zusammen so schön als möglich gestalten wollen. Nehmen Sie sich dazu etwas Zeit, um alle etwaigen Vorstellungen bei einem gemeinsamen Termin vorab zu besprechen.

 Erforderliche Dokumente für die Ermittlung der Ehefähigkeit bzw. Prüfung im ZPR:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Fremden: Reisepass oder Personalausweis)
  • Nachweis des Wohnsitzes (Meldebestätigung)
  • Heiratsurkunden aller früheren Ehen
  • Urkunden aller früheren Partnerschaften und Nachweise über deren Auflösung
  • Nachweis der Auflösung aller früherer Ehen (i.d.R. Scheidungsbeschluss/-urteil mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten)
  • Geburtsurkunden gemeinsamer vorehelicher Kinder ggf. Vaterschaftsanerkenntnis
  • Nachweis von akademischen Graden oder Standesbezeichnungen (Ing.-Urkunden, Sponsion, Promotion usw.)

Für Personen, die noch nicht volljährig sind (vollendetes 18. Lebensjahr)

  • Einwilligung der gesetzlichen Vertreter und Erziehungsberechtigten
  • Ehemündigkeitserklärung (vom Bezirksgericht), wenn die Person das 16. Lebensjahr vollendet hat und der künftige Ehegatte volljährig ist

Für Personen mit fremder Staasbürgerschaft (zusätzlich)

  • Ehefähigkeitszeugnis: Das ist eine Bestätigung der zuständigen Heimatbehörde über das Nichtvorliegen von Ehehindernissen. Das Ehefähigkeitszeugnis hat nur begrenzte Gültigkeit (6 Monate)

Konventionsflüchtlinge:

  • Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft/Konventionspass
  • Ausländische Personenstandsurkunden werden akzeptiert, bedürfen aber je nach Staat einer diplomatischen Beglaubigung oder Apostille.
  • Fremdsprachige Urkunden sind von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher in Österreich zu übersetzen.

 Erforderliche Dokumente.pdf

In der Gemeinde Weißensee steht Ihnen das Gemeindeamt für die standesamtliche Trauung zur Verfügung.

 

*Standesamtliche Trauungen außerhalb des Gemeindeamtes Weißensee sind sogenannte „Exklusivtrauungen“ , bei welchen laut Gesetz zusätzliche Gebühren zu entrichten sind. Mehr Informationen dazu erhalten Sie bei unseren Standesbeamten.

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