Jegliches Feueranzünden, sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (dazu zählen alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht au die jeweilige Kulturgattung) ist ab sofort und bis auf weiteres VERBOTEN!
verordnung bh spittal.pdf
Jegliches Feueranzünden, sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (dazu zählen alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht au die jeweilige Kulturgattung) ist ab sofort und bis auf weiteres VERBOTEN!