Kundmachungen
Kundmachung Voranschlagsentwurf 2025
12.12.2024DOKUMENTE:
Kundmachung - Änderung des Flächenwidmungsplanes 10.12.2024
10.12.2024DOKUMENTE:
Schneeräumungsplan Winter 24/25
09.12.2024Schneeräumungsplan in der aktuell gültigen Fassung finden Sie hier.
DOKUMENTE:
Einladung - GR Sitzung am 25. November 2024
22.11.2024Einladung - GR Sitzung am 25. November 2024
DOKUMENTE:
BürgerInneninformation Wasser und Kanal Oktober 2024
05.11.2024DOKUMENTE:
Einladung Gemeinderatssitzung am 24. Oktober 2024
16.10.2024DOKUMENTE:
Gemeinderats-Beschluss-Protokoll zu Sitzung 15.12.2023
02.09.2024DOKUMENTE:
Wasserleitungsordnung & Trinkwasseruntersuchung 2024
26.06.2024Wasserleitungsordnung sowie die aktuelle Trinkwasseruntersuchung finden Sie hier zum DOWNLOAD:
DOKUMENTE:
Kundmachung - Neue Öffnungszeiten - Gemeindeamt
11.06.2024Ab 1. Juli 2024
Parteienverkehr: (in dieser Zeit werden gerne persönliche, telefonische und schriftliche Anliegen entgegengenommen)
Montag: 08-12 Uhr & 14-17 Uhr
Dienstag: 08-12 Uhr
Mittwoch: 08-12 Uhr
Donnerstag: 08-12 Uhr & 14-17 Uhr
Freitag: 08-12 Uhr
Amtsstunden: (außerhalb des Parteienverkehrs, nur schriftliche Anbringen möglich)
Montag: 08-12 Uhr & 14-17 Uhr
Dienstag: 08-12 Uhr & 14-16 Uhr
Mittwoch: 08-12 Uhr & 14-16 Uhr
Donnerstag: 08-12 Uhr & 14-17 Uhr
Freitag: 08-12 Uhr
DOKUMENTE:
Gemeinderats-Beschluss-Protokoll 25. April 2023
21.09.2023DOKUMENTE:
Verordnungen
1. Nachtragsvoranschlag 2024
25.10.2024DOKUMENTE:
Rechnungsabschluss 2023
24.04.2024DOKUMENTE:
1. Nachtragsvoranschlag 2023
18.08.2023DOKUMENTE:
Sonstiges
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Gemäß einer Novelle der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung (K-AGO) ist seit 1. Jänner 2017 eine authentische Kundmachung aller Gemeindeverordnungen in einem elektronischen Amtsblatt im Internet vorgesehen. Zu diesem Zweck soll ein elektronisch geführtes Amtsblatt unter der Internetadresse jeder Gemeinde eingerichtet werden. Die elektronisch kundzumachenden Dokumente müssen von der Gemeinde vorweg in "einem zuverlässigen Prozess" erzeugt werden und mit einer elektronischen Signatur, der Amtssignatur der Behörde, versehen sein.
Durch die authentische Kundmachung von Gemeindeverordnungen im Internet soll – neben der Verfolgung von verwaltungsreformatorischen Zielsetzungen – auch der faktische Zugang der Gemeindebürgerinnen und -bürger zu den kommunalen Rechtsvorschriften erleichtert werden. Um einen möglichst breiten Zugang zu den Dokumenten zu gewährleisten ist vorgesehen, dass die Kundmachungen im elektronisch geführten Amtsblatt jederzeit ohne Identitätsnachweis, unentgeltlich und selbstverständlich auch barrierefrei zugänglich sein müssen.
Die Verordnungen der Gemeinde Weißensee finden Sie im elektronischen Amtsblatt sowie im Rechtsinformationssystem des Bundes.